Die zehn gängigsten Irrtümer im Straßenverkehr/Fahrtipps.de

Die zehn gängigsten Irrtümer im Straßenverkehr/Fahrtipps.de

Beitragvon Hallac » Di 6. Aug 2013, 16:51

Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss ich nicht zahlen.

Nur weil ein Automat defekt ist, darf ich trotzdem nicht kostenlos parken. Wenn jedoch alle in der Nähe stehenden Automaten nicht funktionieren, muss ich tatsächlich nicht zahlen. Der Autohalter ist aber verpflichtet, eine Parkscheibe zu nutzen. Weiterhin gilt die auf den Schildern angezeigte Höchstparkdauer.

Halteverbote gelten nur an Werktagen, also kann ich dort samstags parken.

Das ist falsch. Halteverbote gelten immer - also 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das Halteverbot auf Werktage beschränken. Der TÜV Süd weist aber darauf hin, dass der Samstag im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Werktag darstellt.

Bei Grünpfeil-Schildern an Ampeln kann ich direkt rechts abbiegen.

Nein! An Ampeln mit Grünpfeil muss ein Rechtsabbieger erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten. Wer ohne anzuhalten abbiegt, riskiert eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Wenn jemand meinen privaten Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken.

Nein, Zuparken ist Nötigung. Wer ein Abschleppunternehmen beauftragt, muss jedoch in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter zurückfordern. Das gelingt jedoch nicht in allen Fällen – zum Beispiel, falls Ihnen zugemutet werden kann auf einem anderen freien Platz in der Nähe zu parken (Schadensminderungspflicht). Am besten ruft man in solchen Fällen die Polizei, die versucht, den Halter ausfindig zu machen.

Wenn ich beim Parken eine Schramme verursache, reicht es aus, dem Geschädigten einen Zettel mit meiner Anschrift hinter den Scheibenwischer zu klemmen.

Nein! Der Zettel kann wegfliegen oder mutwillig entfernt werden. Auch bei kleineren Schäden muss der Verursacher mindestens eine Stunde auf den Halter warten. Danach empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen. Einfach den Unfallort zu verlassen kann letztlich zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht führen.

Wer auffährt, ist immer schuld.

Nein. Je nach Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn auch eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld. Allerdings muss man dies auch beweisen können.

Auf dem Seitenstreifen darf ich kurz anhalten.

Falsch! Egal ob die Blase drückt oder der Hunger quält – auf dem Seitenstreifen darf man nur stehen, wenn man eine technische Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann.

Wenn ich eine Parklücke entdecke, darf ich sie freihalten, bis der Fahrer kommt.

Vorrang hat, wer die Parklücke zuerst erreicht und nicht, wer sie zuerst sieht.

Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen.

Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße und macht Fotos.

Quelle: N-TV

Weitere wichtige Hinweise und Chance zum Selbsttesten für Fragen rund um den Straßenverkehr findet Ihr bei Fahrtipps.de.
Euch allen eine gute Fahrt und kommt gesund und sicher an!
Bild
Benutzeravatar
Hallac
Offizier des Widerstands
 
Beiträge: 287
Registriert: So 2. Sep 2012, 23:44

Re: Die zehn gängigsten Irrtümer im Straßenverkehr/Fahrtipps

Beitragvon kalkethar » Mi 7. Aug 2013, 04:12

Hallac hat geschrieben:

[b]Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen.


Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße und macht Fotos.


Heute kein Problem mehr da jedes Handy ja Fotos machen kann. Vor 15 Jahren wäre meine Karre da stehen geblieben wo sie ist bis die grünen da sind. Sonst steht Aussage gegen Aussage und am Schluss bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Bild
Bild
Benutzeravatar
kalkethar
Offizier des Widerstands
 
Beiträge: 1159
Registriert: Mo 3. Sep 2012, 05:42
Wohnort: Saarland

Re: Die zehn gängigsten Irrtümer im Straßenverkehr/Fahrtipps

Beitragvon Hallac » Do 10. Okt 2013, 13:15

Ggf. auch interessant:

Kreuzung hebt das Limit nicht auf

Ein angeordnetes Tempolimit gilt grundsätzlich so lange, bis es durch ein weiteres Schild aufgehoben wird – nicht nur bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung. Das musste auch ein Autofahrer einsehen, der 2002 vor dem Oberlandesgericht Hamm geklagt hatte. Der Mann war außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Straße mit 50 km/h Tempolimit unterwegs. Nach einer Kreuzung beschleunigte er stark, weil er sei davon ausgegangen war, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nun aufgehoben sei. Schließlich gab es kein neues Schild für den einbiegenden Verkehr. Mit der Klage hätte er aber allenfalls dann nur Erfolg gehabt, wenn er selbst aus der Seitenstraße gekommen wäre. In Kreisverkehren sieht die Sache übrigens anders aus, wie das Oberlandesgericht München später klarstellte: Wenn man den Kreisverkehr verlassen hat, ist eine vorher angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung automatisch aufgehoben.
Bild
Benutzeravatar
Hallac
Offizier des Widerstands
 
Beiträge: 287
Registriert: So 2. Sep 2012, 23:44

Re: Die zehn gängigsten Irrtümer im Straßenverkehr/Fahrtipps

Beitragvon Amrundir » Fr 11. Okt 2013, 01:26

kalkethar hat geschrieben:
Hallac hat geschrieben:
[b]Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos genauso stehen lassen.

Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße und macht Fotos.

Heute kein Problem mehr da jedes Handy ja Fotos machen kann. Vor 15 Jahren wäre meine Karre da stehen geblieben wo sie ist bis die grünen da sind. Sonst steht Aussage gegen Aussage und am Schluss bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Dafür hatte man ja Kreide im Verbandskasten(!). (ist heute keine Vorschrift für Verbandskästen mehr.

Mein Bruder (und der Gegner auch) durfte jedenfalls mal 40 Mark bezahlen, weil sie die Straße nicht geräumt hatten.



Hallac hat geschrieben:Ggf. auch interessant:
Kreuzung hebt das Limit nicht auf

Ziemlich alberne Regelung. Der Geradeausfahrer muss langsam fahren, der der in die Straße einbiegt, schnell fahren. Aber solange das so in der StVO steht, kann man wohl nix machen.
Amrundir
 
Beiträge: 91
Registriert: Sa 8. Sep 2012, 12:42


Zurück zu Sprich dich aus

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste